Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle ![]()
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Finanzbuchhaltung – buchen laufender Geschäftsvorfälle:
- Kontieren der Belege
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle mit DATEV kompatibler Software
- Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Vorjahresvergleichen mit Summen- und Saldenlisten
- Sortieren Ihrer Unterlagen
- Überprüfung und Führung des Kassenbuches
- Aufarbeitung von Rückständen
- Offene-Posten-Verwaltung (Debitoren- und Kreditorenüberwachung)
- Kaufmännisches Mahnwesen
- Zahlungsverkehr per EDV
- Kostenstellen-Buchhaltung
- Individuelle Auswertungen, auch grafisch
- Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen
- Aufbereitung der Zahlen für Ihren Steuerberater - auch digitale Bereitstellung der Zahlen
- Digitale Bereitstellung der Belege ist möglich
- Nach Absprache arbeiten wir auch mit einem Kontoauszugsmanager
Lohn- und Gehalt, laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auch geringfügig und kurzfristig Beschäftigte, Vorruheständler und Kurzarbeit
- monatliche digitale Lohnsteueranmeldung an das zuständige Finanzamt
- An-, Ab-, Um- und Sofortmeldungen der Mitarbeiter an die Krankenkassen
- monatliche digitale Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Jahresmeldungen zur Sozialversicherungen
- Führen der Lohnkonten
- Bereitstellung der Zahlungen per Zahlungsliste
- Anträge zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft
- Berufsgenossenschaftsmeldungen
- Urlaubsverwaltung
- Fehlzeitenverwaltung
- Statistische Auswertungen der Personaldaten nach Ihren Bedürfnissen, auch grafisch
- Buchungsliste für Ihren Steuerberater
- Berechnung der Urlaubsrückstellung für Ihren Steuerberater
- Betreuung bei Lohnsteuer- und Rentenversicherungsprüfungen in unserem Hause, im Rahmen der Buchhaltungstätigkeiten
- Bereitstellung der Zahlungen per Datei, Scheck oder Überweisungsträger
Kein Baulohn
Ihre Vorteile
auf einen Blick.
Alle Leistungen im Bereich der Buchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die Lohnsteueranmeldungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, ohne Steuer- und Rechtsberatung.





